Klasse AM (Alter: 15 Jahre)
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leermasse max. 425 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
Klasse A1 (Alter: 16 Jahre)
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Einschluss: AM
Klasse A2 (Alter: 18 Jahre)
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A1 auf A2
(mindestens zweijähriger Vorbesitz A1)
Einschluss: AM, A1
Klasse A (Alter: 24, bei aufstieg: 20 Jahre)
Krafträder
- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Leistung über 15 kW
Klasse B (Alter: 18 oder 17 Jahre bei BF 17)
(auch auf Automatik-Fahrzeug möglich; nach erfolgreicher Prüfung dürfen dann allerdings nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden)
Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Klasse B (schlüsselzahl 197)
- Ausbildung auf Automatikgetriebe - ansonsten identische Ausbildungsinhalte mit Klasse B
- zusätzlich 10 Fahrstunden zu je 45 Min. auf einem Schaltfahrzeug
- erfolgreiche 15 Min. - Testfahrt mit einem Fahrlehrer
- praktische Prüfung findet auf Automatikgetriebe statt
- Führerschein wird mit Schlüsselzahl 197 erstellt
- Schalt- und Automatikgetriebe dürfen gefahren werden
Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Einschluss: AM, L
Klasse BE (Alter: 18 oder 17 Jahre bei BF 17)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kG aber max. 3.500 kg
- zG der Kombination max. 7.000 kG
b96 (Erweiterung Klasse B)
- zG Anhänger über 750 kG
- zG der Kombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kG
L (Alter: 16 Jahre)
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
-bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
T (Alter: 16 Jahre)
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h (ab 18 Jahre: 60 km/h)
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Einschluss: AM, L
C1 (Alter: 18 Jahre)
Kraftfahrzeuge
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
C1E (Alter: 18 Jahre)
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Kombination max. 12.000 kg
C (Alter: 18 bzw. 21 Jahre bei direkterwerb)
Kraftfahrzeuge
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
CE (Alter: 18 bzw. 21 Jahre bei direkterwerb)
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg