Klasse AM (Alter: 15 Jahre)

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor

- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leermasse max. 425 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
- Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads

Klasse A1 (Alter: 16 Jahre)

Krafträder

- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Einschluss: AM

Klasse A2 (Alter: 18 Jahre)

Krafträder

- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Keine Theorieprüfung bei Aufstieg von A1 auf A2
(mindestens zweijähriger Vorbesitz A1)


Einschluss: AM, A1

Klasse A (Alter: 24, bei aufstieg: 20 Jahre)

Krafträder

- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- Leistung über 15 kW

Klasse B (Alter: 18 oder 17 Jahre bei BF 17)

(auch auf Automatik-Fahrzeug möglich; nach erfolgreicher Prüfung dürfen dann allerdings nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden)

Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Einschluss: AM, L

Klasse B (schlüsselzahl 197)

- Ausbildung auf Automatikgetriebe - ansonsten identische Ausbildungsinhalte mit Klasse B
- zusätzlich 10 Fahrstunden zu je 45 Min. auf einem Schaltfahrzeug
- erfolgreiche 15 Min. - Testfahrt mit einem Fahrlehrer
- praktische Prüfung findet auf Automatikgetriebe statt
- Führerschein wird mit Schlüsselzahl 197 erstellt
- Schalt- und Automatikgetriebe dürfen gefahren werden

Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Einschluss: AM, L

Klasse BE (Alter: 18 oder 17 Jahre bei BF 17)

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kG aber max. 3.500 kg
- zG der Kombination max. 7.000 kG 

b96 (Erweiterung Klasse B)

- zG Anhänger über 750 kG
- zG der Kombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kG 

L (Alter: 16 Jahre)

Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
-bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger 

T (Alter: 16 Jahre)

Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h (ab 18 Jahre: 60 km/h)
- auch mit Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger

Einschluss: AM, L

C1 (Alter: 18 Jahre) 

Kraftfahrzeuge
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG

C1E (Alter: 18 Jahre) 

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg 
- zG der Kombination max. 12.000 kg

C (Alter: 18 bzw. 21 Jahre bei direkterwerb) 

Kraftfahrzeuge
- zG über 3.500 kg 
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG

CE (Alter: 18 bzw. 21 Jahre bei direkterwerb) 

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger
- zG Anhänger über 750 kg